Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ARTIKEL 1. | DEFINITIONEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe, die auch im Plural und/oder Singular vorkommen, die angegebene Bedeutung, es sei denn, die Art oder die Absicht der Bestimmungen ergibt eine andere Bedeutung.
1. Tubes Gifts: Tubes Gifts B.V., der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Adresse Franciscusweg 14, 1216 SK Hilversum, eingetragen im Handelsregister unter der KvK-Nummer 87821362.
2. Vertragspartner: jede (juristische) Person, mit der Tubes Gifts einen Vertrag abgeschlossen hat oder abzuschließen beabsichtigt.
3. Verbraucher: der in dem vorhergehenden Absatz genannte Vertragspartner, der nicht im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt.
4. Vertrag: jeder zwischen Tubes Gifts und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, bei dem Tubes Gifts gegen Zahlung zum Verkauf und zur Lieferung von Produkten verpflichtet ist.
5. Produkte: ein Artikel oder eine Substanz, die Tubes Gifts gemäß dem Vertrag an den Vertragspartner liefern muss, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, in Tubes Gifts verpackte Konsumgüter, die vom Vertragspartner an Tubes Gifts zur Verfügung gestellt wurden oder nicht.
6. Website: www.tubesgifts.com.
7. Schriftlich: Kommunikation schriftlich, Kommunikation per E-Mail oder jedes andere Kommunikationsmittel, das nach dem aktuellen Stand der Technik und den Auffassungen im gesellschaftlichen Verkehr als solches angesehen werden kann.
ARTIKEL 2. | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot oder jeden Vorschlag von Tubes Gifts und jeden geschlossenen Vertrag.
2. Eventuelle allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, wie auch immer beschrieben, finden auf den Vertrag keine Anwendung, es sei denn und soweit diese vor Abschluss des Vertrages ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, sofern ausdrücklich vereinbart wurde, dass auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners auf den Vertrag anwendbar sind, gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Von den Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sofern und soweit ausdrücklich schriftlich Vereinbartes von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, gilt das von den Parteien ausdrücklich schriftlich Vereinbarte.
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
ARTIKEL 3. | ANGEBOT UND VEREINBARUNGEN
1. Jedes Angebot und jeder Vorschlag von Tubes Gifts ist freibleibend, auch wenn eine Annahmefrist für das Angebot oder den Vorschlag angegeben ist. Tubes Gifts muss eine angenommene Bestellung oder einen Kaufauftrag des Vertragspartners erneut bestätigen, um einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Vertragspartner zu bilden.
2. Der Vertragspartner kann keine Rechte aus einem Vertrag ableiten, der auf unrichtigen oder unvollständigen Informationen basiert, die vom Vertragspartner bereitgestellt wurden.
3. Diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN können von der Website heruntergeladen werden und gelten für jeden Vertrag.
4. Eine zusammengestellte Preisangabe verpflichtet Tubes Gifts niemals zur Erfüllung eines Teils des Angebots oder der Offerte zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.
5. Weicht die Annahme durch den Vertragspartner von dem Angebot von Tubes Gifts ab, so kommt der Vertrag nicht mit dieser Abweichung zustande, es sei denn, Tubes Gifts bestätigt diese Abweichung ausdrücklich.
6. Tubes Gifts darf die finanzielle Situation des Vertragspartners untersuchen. Tubes Gifts behält sich das Recht vor, einen Vertrag zu stornieren und zu beenden, wenn sie Grund zu der Annahme hat, dass der Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen wird.
ARTIKEL 4. | VERPFLICHTUNGEN DES VERTRAGSPARTNERS UND MASSGESCHNEIDERTE BESTELLUNGEN
1. Wenn insbesondere, aber nicht ausschließlich, Produktverpackungen in irgendeinem Maße nach den Spezifikationen des Vertragspartners (im Folgenden: maßgeschneiderte Bestellungen) hergestellt werden, garantiert der Vertragspartner, dass er Tubes Gifts innerhalb einer angemessenen Frist alle Dinge (einschließlich gegebenenfalls vom Vertragspartner zu liefernde Verbrauchsmaterialien) und Informationen (einschließlich gegebenenfalls vom Vertragspartner zu liefernde Logos) vollständig und, falls zutreffend, auf eine von Tubes Gifts vorgeschriebene Weise zur Verfügung stellt oder bereitstellt, die vernünftigerweise als wichtig für die Erfüllung des Vertrags angesehen werden können.
2. Eventuelle Spezifikationen des Vertragspartners, die Tubes Gifts zur Ausführung der Bestellung benötigt, müssen vom Vertragspartner per E-Mail bereitgestellt werden. Logos, die auf Tuben gedruckt werden sollen, müssen dem Vertragspartner in .eps-Dateien per E-Mail an Tubes Gifts übermittelt werden. Die Lieferung der in Tubes Gifts zu verpackenden Verbrauchsmaterialien erfolgt auf Kosten und Risiko des Vertragspartners.
3. Maßgeschneiderte Bestellungen basieren auf den vom Vertragspartner bestätigten Spezifikationen. Der Vertragspartner garantiert die Richtigkeit der gelieferten Spezifikationen und, falls zutreffend, die Eignung der vom Vertragspartner gelieferten Verbrauchsmaterialien, um von Tubes Gifts in Tuben verpackt zu werden. In diesem Zusammenhang stellt der Vertragspartner Tubes Gifts von allen Ansprüchen frei, die Dritte geltend machen könnten.
4. Der Vertragspartner garantiert, dass die von ihm zur Ausführung des Vertrages bereitgestellten Informationen, einschließlich Marken, Logos und ähnlichem, keine Verletzung der (geistigen Eigentums-)Rechte Dritter darstellen. Durch die Bereitstellung der hier genannten Informationen erklärt der Vertragspartner, dass er berechtigt ist, Tubes Gifts die Verarbeitung dieser Informationen zur Ausführung der Bestellung zu gestatten. In diesem Zusammenhang stellt der Vertragspartner Tubes Gifts von allen Ansprüchen frei, die Dritte geltend machen könnten.
5. Unterschiede zwischen den vom Vertragspartner erhaltenen Spezifikationen und dem tatsächlich Produzierten und Gelieferten können für den Vertragspartner keinen Anlass zu Beschwerden, Schadensersatz, Aussetzung oder Auflösung des Vertrages oder Schadensersatz oder einer anderen Form der Entschädigung geben.
6. Beabsichtigt der Vertragspartner, zuvor unterzeichnete Bestellungen nach unten zu korrigieren, so ist der Vertragspartner verpflichtet, Tubes Gifts unverzüglich zu kontaktieren und zu informieren. Tubes Gifts wird den Vertragspartner dann über den Stand der Bestellung und die Möglichkeiten und Folgen einer Reduzierung informieren. Tubes Gifts ist berechtigt, den entgangenen Gewinn und die mit der Reduzierung der Bestellung verbundenen Kosten (wie, aber nicht beschränkt auf, Kosten für Rohstoffe, Kosten für die Reservierung der Produktionslinie, Druckkosten, reservierte Tuben usw.) dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
7. Ungeachtet gegenteiliger Formulierungen im Kaufauftrag des Vertragspartners unterliegt jeder Kaufauftrag der Annahme durch einen bevollmächtigten Mitarbeiter von Tubes Gifts, und jede Transaktion wird ausschließlich durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Alle zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, die vom Vertragspartner vorgeschlagen werden, werden automatisch abgelehnt, es sei denn, Tubes Gifts stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.
ARTIKEL 5. | TOLERANZEN
1. Die von Tubes Gifts im Angebot, im Vorschlag, im Webshop oder anderweitig angegebenen und/oder abgebildeten Merkmale der zu liefernden Produkte können geringfügig von dem tatsächlich Gelieferten abweichen. Alle Abweichungen in den Merkmalen der Produkte, die der Vertragspartner vernünftigerweise dulden muss, wie geringfügige Unterschiede in Farbe, Abmessungen, Gewicht und Geschmack, gelten als unerheblich. Das Vorhandensein unerheblicher Abweichungen gibt dem Vertragspartner keinen Anlass, eine Beschwerde einzureichen, eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, den Vertrag aufzulösen oder Schadensersatz oder eine andere Form der Entschädigung zu verlangen.
2. Der Vertragspartner ist sich bewusst, dass Wein ein Naturprodukt bleibt, dessen Qualität sich während des Transports und der Lagerung ändern kann. Tubes Gifts muss immer die Möglichkeit gegeben werden, ein Produkt kostenlos zu ersetzen, wenn ein nachweisbarer und bewiesener Qualitätsverlust auf die Verarbeitung durch Tubes Gifts zurückzuführen ist.
ARTIKEL 6. | LIEFERUNG DER PRODUKTE
1. Für alle Bestellungen gelten die Incoterms ExWorks.
2. Regelt Tubes Gifts den Transport der Produkte, gilt die Rechnungsadresse als Lieferadresse, wenn die Lieferadresse vom Vertragspartner nicht angegeben wurde. Das Risiko des Verlusts und/oder der Beschädigung der Produkte infolge des Transports trägt der Vertragspartner, es sei denn, Tubes Gifts hat ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
3. Tubes Gifts behält sich das Recht vor, Bestellungen in Teillieferungen zu liefern.
4. Überschreitet Tubes Gifts die Lieferfrist, so berechtigt dies den Vertragspartner in keinem Fall, die Annahme der zu liefernden Produkte zu verweigern oder die gemäß dem Vertrag fälligen Beträge an Tubes Gifts zu zahlen. Wenn Tubes Gifts zusätzliche Kosten entstehen, die ihr sonst nicht entstanden wären, wenn die Produkte zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt angenommen worden wären, werden diese Kosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Diese Kosten können, sind aber nicht beschränkt auf, alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit mehreren Zustellversuchen oder von Tubes Gifts berechnete angemessene Kosten für die Lagerung der Produkte.
5. Der Vertragspartner sorgt für die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen zur Rechnungsstellung, einschließlich eventueller spezifischer Zahlungsmerkmale wie Bestellnummern (PO-Nummern) und/oder Kostenstellen, so dass die Lieferung der Produkte nicht verzögert wird. Tubes Gifts kann erst mit der Produktion beginnen, wenn diese Informationen verfügbar sind oder Tubes Gifts als Lieferant in den Lieferantensystemen akzeptiert wurde. Der Vertragspartner sorgt für die rechtzeitige Bereitstellung der vereinbarten Spezifikationen, so dass die Lieferung der Produkte nicht verzögert wird.
6. Tubes Gifts behält sich das Recht vor, bei Produkten, die speziell für den Vertragspartner hergestellt bzw. speziell zusammengestellt wurden, maximal 5 % mehr oder weniger als die vereinbarte Menge zu liefern und in Rechnung zu stellen. Tubes Gifts gerät nicht wegen einer geringeren als der vereinbarten Anzahl von Produkten in Verzug, wenn der Vertragspartner mit der Lieferung des erforderlichen und vereinbarten Inhalts in Verzug gerät. In diesem Fall wird der Vertrag vollständig in Rechnung gestellt.
ARTIKEL 7. | LIEFERUNG VON DRUCKPRODUKTEN
1. Wird Tubes Gifts mit der Lieferung von Produkten beauftragt, die speziell für den Vertragspartner hergestellt oder zusammengestellt wurden, so ist der Vertragspartner verpflichtet, sofort reproduzierbares Material in guter Qualität zur Versendung bereitzustellen.
2. Tubes Gifts ist nur verpflichtet, dem Vertragspartner vorab einen digitalen Druckabzug zur Genehmigung zuzusenden, wenn dies vom Vertragspartner schriftlich vor Auftragserteilung verlangt wurde. In diesem Fall verpflichtet sich Tubes Gifts, spätestens vier Wochen nach Erhalt des Auftrags und nach Erhalt der zu reproduzierenden Materialien einen Druckabzug an den Co-Contractor zu übermitteln, der als genehmigt gilt, wenn innerhalb von fünf Werktagen keine schriftliche Reaktion auf den digitalen Druckabzug erfolgt ist.
3. Alle Kosten des digitalen Druckabzugs, des Modells, des Musters oder Beispiels werden gesondert in Rechnung gestellt.
ARTIKEL 8. | LIEFERFRISTEN
1. Tubes Gifts bemüht sich, die mit dem Vertragspartner vereinbarten Bearbeitungs- und/oder Lieferfristen einzuhalten. Diese Fristen sind lediglich Richtwerte und keine verbindlichen Fristen. Tubes Gifts kann nicht als in Verzug geraten angesehen werden, bevor der Vertragspartner Tubes Gifts schriftlich mitgeteilt hat, dass Tubes Gifts in Verzug ist, und diese Mitteilung eine angemessene Frist zur Behebung oder Ersatzlieferung des Verzugs enthält und Tubes Gifts nach Ablauf dieser Frist immer noch in Verzug ist.
2. Ist Tubes Gifts zur Durchführung des Vertrages auf vom Vertragspartner zu liefernde Daten angewiesen, so beginnen die im vorigen Absatz genannten Bearbeitungs- und Lieferfristen nicht, bevor Tubes Gifts diese Daten erhalten hat.
3. Tubes Gifts ist für die Durchführung eines Vertrages auf die rechtzeitige Lieferung von Material durch Dritte angewiesen. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung dieser Materialien kann Tubes Gifts nicht für die daraus resultierende längere Lieferzeit der Produkte haftbar gemacht werden. Tubes Gifts wird den Vertragspartner hierüber rechtzeitig informieren.
ARTIKEL 9. | INSPEKTION UND MÄNGELRÜGEN
1. Der Vertragspartner hat bei Lieferung oder unmittelbar danach zu prüfen, ob Art und Menge der Produkte mit dem Vertrag übereinstimmen. Ist die Art und/oder Menge der Produkte nach Ansicht des Vertragspartners nicht vertragsgemäß, hat er dies zum Zeitpunkt der Lieferung oder unmittelbar danach Tubes Gifts unter Angabe der genauen Spezifikationen, einschließlich Fotos, Chargennummer, Verpackung usw., mitzuteilen.
2. Liegen Mängel vor, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise nicht hätten gesehen oder erkannt werden können, hat der Vertragspartner diese innerhalb von zwei Tagen, nachdem er von der Existenz der Mängel Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte Kenntnis erlangen können, Tubes Gifts schriftlich mitzuteilen.
2. Teilt der Vertragspartner seine Beanstandung nicht innerhalb der oben genannten Zweitagesfrist mit, so begründet die Beanstandung keine Verpflichtung von Tubes Gifts gegenüber dem Vertragspartner.
3. Auch wenn der Vertragspartner rechtzeitig reklamiert, ist er verpflichtet, die Rechnung von Tubes Gifts fristgerecht zu bezahlen.
4. Nach Feststellung eines Mangels ist der Vertragspartner verpflichtet, die Verwendung und/oder die weitere Lieferung der betreffenden Produkte an Dritte unverzüglich einzustellen.
ARTIKEL 10. | ÜBEREINSTIMMUNG
1. Produktmängel, die auf eine externe Ursache oder auf andere Umstände zurückzuführen sind, die Tubes Gifts nicht zuzuschreiben sind, stellen keine Gründe für Beanstandungen dar.
2. Der Vertragspartner hat kein Recht auf Rückgabe der Produkte. Liegt ein Mangel vor und hat der Vertragspartner Tubes Gifts gemäß Artikel 8 rechtzeitig eine Reklamation mitgeteilt, so wird Tubes Gifts den Mangel beheben, die mangelhaften Tuben/Produkte ersetzen oder den Preis der betreffenden mangelhaften Tuben/Produkte zurückerstatten, sobald Tubes Gifts dies für erforderlich hält. Der Vertragspartner kann von Tubes Gifts keinen Schadensersatz und oder entgangenen Gewinn, gleich welcher Art, aufgrund eines Mangels außerhalb des Ersatzes der mangelhaften Tuben/Produkte und der Rückerstattung des dafür gezahlten Preises wie oben erwähnt verlangen.
ARTIKEL 11. | BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WIEDERVERKÄUFER
1. Sind die von Tubes Gifts zu liefernden Produkte vom Vertragspartner für den Weiterverkauf bestimmt, so erfolgt dieser Weiterverkauf durch den Vertragspartner auf eigene Rechnung und Gefahr.
2. Eine eventuelle Zusammenarbeit zwischen dem Wiederverkäufer und Tubes Gifts ist niemals exklusiv, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben. Tubes Gifts hat das Recht, mehrere Wiederverkäufer ohne geografische Beschränkung zu ernennen.
3. Der Vertragspartner, der als Wiederverkäufer der Produkte auftritt, ist selbst verantwortlich für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Endverbrauchern.
ARTIKEL 12. | HÖHERE GEWALT
1. Tubes Gifts ist im Falle höherer Gewalt nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag verpflichtet.
2. Führt die höhere Gewalt dazu, dass die Erfüllung des Vertrages dauerhaft unmöglich ist, so haben die Parteien das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
3. Hat Tubes Gifts bei Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise ihren Lieferpflichten nachgekommen oder kann sie diesen Pflichten nur teilweise nachkommen, so ist sie berechtigt, den bereits gelieferten bzw. den lieferbaren Teil in Rechnung zu stellen.
4. Unbeschadet des Vorstehenden ist ein Schadensersatzanspruch aufgrund höherer Gewalt ausgeschlossen.
5. Jede behördliche Vorschrift oder Anweisung im Zusammenhang mit einer Pandemie kann als höhere Gewalt gelten und wird als solche angesehen, wenn Tubes Gifts den Vertragspartner darüber in Kenntnis setzt.
ARTIKEL 13. | AUSSETZUNG UND KÜNDIGUNG
1. Tubes Gifts hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise auszusetzen oder zu beenden, wenn der Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht fristgerecht und vollständig nachkommt oder wenn Tubes Gifts Kenntnis von Umständen erhält, die einen guten Grund zu der Annahme geben, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
2. Befindet sich der Vertragspartner in Konkurs, hat er ein Moratorium beantragt oder wurde ihm ein vorläufiges Moratorium gewährt, wurden Waren gepfändet oder befinden sich unter Pfändung, oder kann der Vertragspartner nicht frei über sein Vermögen verfügen, so hat Tubes Gifts das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.
4. Der Vertragspartner kann keine Form von Schadensersatz in Bezug auf ein von Tubes Gifts aufgrund dieses Artikels ausgeübtes Aussetzungs- oder Kündigungsrecht verlangen.
5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Tubes Gifts den Schaden und entgangenen Gewinn, gleich welcher Art, infolge der Aussetzung oder Beendigung des Vertrages zu ersetzen.
6. Kündigt Tubes Gifts den Vertrag aufgrund dieses Artikels, werden alle offenen Rechnungen sofort fällig.
ARTIKEL 14. | PREISE, KOSTEN UND ZAHLUNGEN
1. Alle von Tubes Gifts angegebenen Preise verstehen sich in EURO und zzgl. MwSt.
2. Alle Preise können ohne vorherige Ankündigung aufgrund von Umständen wie Währungsschwankungen, Transportpreisen, Schwankungen der Rohstoffpreise und/oder anderen unvorhergesehenen wirtschaftlichen Umständen wie einem Lockdown auf Anweisung der Regierung geändert werden.
3. Sofern nicht anders vereinbart, ist für alle Bestellungen eine Vorauszahlung von 100 % zu leisten. Diese Vorauszahlung wird vom Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen netto nach Abschluss des Vertrages in Rechnung gestellt und bezahlt, sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist.
4. Alle Bestellungen werden abzüglich der Vorauszahlung in Rechnung gestellt, wenn die Bestellung vom Vertragspartner abgeholt werden kann. Alle Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.
5. Gerät der Vertragspartner mit einer seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber Tubes Gifts in Verzug, ist Tubes Gifts nicht verpflichtet, den Vertrag weiter zu erfüllen.
6. Die Zahlung hat auf die von Tubes Gifts angegebene(n) Weise(n) zu erfolgen.
7. Tubes Gifts hat das Recht, dem Vertragspartner ausschließlich per E-Mail Rechnung zu stellen.
8. Bei Nichtzahlung gerät der Vertragspartner von Rechts wegen in Verzug. Ab dem Tag, an dem der Vertragspartner in Verzug gerät, schuldet er 2 % Zinsen pro Monat auf den ausstehenden Betrag, wobei ein Teil des Monats als voller Monat betrachtet wird.
9. Alle angemessenen Kosten, wie gerichtliche, außergerichtliche und Vollstreckungskosten, die im Zusammenhang mit der Einziehung der von Tubes Gifts geschuldeten Beträge vom Vertragspartner anfallen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
10. Tubes Gifts kann die Lieferung der Produkte zurückhalten, bis die vollständige Zahlung aller offenen Rechnungen eingegangen ist.
ARTIKEL 15. | HAFTUNG UND FREISTELLUNG
1. Tubes Gifts haftet nicht für Mängel an den gelieferten Produkten nach deren Lieferung.
2. Tubes Gifts kann nicht für Schäden und/oder Gewinnverluste jeglicher Art haftbar gemacht werden, die dem Vertragspartner infolge der Nichterfüllung des Vertrages entstehen.
3. Im Falle eines Lieferverzugs und/oder wenn die gelieferten Produkte nicht dem Vertrag entsprechen, ersetzt Tubes Gifts die mangelhaften Produkte durch neue Produkte oder erstattet dem Vertragspartner den Kaufpreis für diese mangelhaften Produkte. Tubes Gifts wird in gutem Kontakt mit dem Vertragspartner versuchen, das Problem zu lösen und den Vertragspartner über seine Entscheidung zu informieren.
4. Der Vertragspartner stellt Tubes Gifts von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit oder infolge der gelieferten Produkte Schäden und/oder Gewinnverluste jeglicher Art erleiden.
ARTIKEL 16. | EIGENTUMSVORBEHALT UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
1. Alle an den Vertragspartner gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Tubes Gifts, bis der Vertragspartner alle seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferten Produkte, für die ein Eigentumsvorbehalt besteht, mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von Tubes Gifts aufzubewahren.
3. Werden Produkte vom Vertragspartner im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs oder entgegen den Bestimmungen dieses Artikels an Dritte verkauft und/oder geliefert, wird der Kaufpreis sofort fällig.
4. Der Vertragspartner erteilt Tubes Gifts oder von Tubes Gifts benannten Parteien die bedingungslose Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich Produkte befinden, für die ein Eigentumsvorbehalt besteht. Der Vertragspartner muss Tubes Gifts auf erste Anforderung alle Informationen zur Verfügung stellen, um seine Eigentumsrechte ausüben zu können. Alle angemessenen Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung der Eigentumsrechte von Tubes Gifts werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
5. Tubes Gifts hat das Recht, alle Waren des Vertragspartners, die sich in seinem Besitz befinden, zur Begleichung aller fälligen Forderungen von Tubes Gifts gegenüber dem Vertragspartner zurückzuhalten.
ARTIKEL 17. | ALLGEMEINES BESCHWERDEMANAGEMENT
1. Hat der Vertragspartner eine Beschwerde, kann Tubes Gifts verlangen, dass ein vereidigter Gutachter und/oder ein zertifiziertes Labor einen Inspektionsbericht über die gelieferten Produkte erstellt.
2. Dieser Bericht geht zu Lasten des Vertragspartners, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
3. Der Gutachtenbericht wird beiden Parteien zugesandt und gilt als wahrheitsgetreu in Bezug auf die Produkte.
ARTIKEL 18. | ALLGEMEINE SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Auf jeden Vertrag und alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
2. Die Parteien werden auf gerichtliche Intervention verzichten, bevor sie ihr Bestes getan haben, um den Streit in gegenseitigem Einvernehmen zu lösen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder einer darauf folgenden Vereinbarung zwischen Tubes Production Company und dem Vertragspartner ergeben, ist das Gericht in Rotterdam, Niederlande.
30-03-2023

