Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

TUBES Gifts B.V.

30-03-2023

ARTIKEL 1. | DEFINITIONEN
In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe, die auch im Plural und/oder Singular vorkommen, die angegebene Bedeutung, es sei denn, aus der Natur oder der Absicht der Bestimmungen ergibt sich eine andere Bedeutung.

  1. Tubes Gifts: Tubes Gifts B.V., der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Adresse
    Franciscusweg 14, 1216 SK Hilversum, eingetragen im Handelsregister unter der KvK-Nummer 87821362.
  2. Vertragspartner: jede (juristische) Person, mit der Tubes Gifts einen Vertrag abgeschlossen hat oder abzuschließen beabsichtigt.
  3. Verbraucher: der im vorhergehenden Absatz genannte Vertragspartner, der nicht im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
  4. Vertrag: jeder zwischen Tubes Gifts und dem Vertragspartner geschlossene Vertrag, bei dem Tubes Gifts gegen Bezahlung zum Verkauf und zur Lieferung von Produkten verpflichtet ist.
  5. Produkte: ein gemäß dem Vertrag von Tubes Gifts an den Vertragspartner zu liefernder Artikel oder Stoff, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, in Tubes Gifts verpackte Konsumgüter, die vom Vertragspartner an Tubes Gifts geliefert wurden oder nicht.
  6. Website: www.tubesgifts.com.
  7. Schriftlich: schriftliche Kommunikation, Kommunikation per E-Mail oder jedes andere
    Kommunikationsmittel, das nach dem aktuellen Stand der Technik und den Auffassungen im gesellschaftlichen Verkehr als solches angesehen werden kann.

ARTIKEL 2. | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot oder jede Proposition von Tubes Gifts und jeden geschlossenen Vertrag.
  2. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, wie auch immer bezeichnet, finden auf den Vertrag keine Anwendung, es sei denn und soweit diese vor Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, soweit ausdrücklich vereinbart wurde, dass auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners auf den Vertrag anwendbar sind, gilt ausschließlich das in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Festgelegte.
  3. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit das ausdrücklich schriftlich Vereinbarte von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, gilt das, was die Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

ARTIKEL 3. | ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Jedes Angebot und jede Proposition von Tubes Gifts ist freibleibend, auch wenn eine Annahmefrist für das Angebot oder den Vorschlag angegeben ist. Tubes Gifts muss eine angenommene Bestellung oder einen Kaufauftrag des Vertragspartners erneut bestätigen, um einen rechtlich bindenden Vertrag mit dem Vertragspartner zu schließen.
  2. Der Vertragspartner kann keine Rechte aus einem Vertrag ableiten, der auf falschen oder unvollständigen Informationen basiert, die vom Vertragspartner bereitgestellt wurden.
  3. Diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN können von der Website heruntergeladen werden und gelten für jeden Vertrag.
  4. Ein zusammengestellter Kostenvoranschlag verpflichtet Tubes Gifts niemals zur Erfüllung eines Teils des Angebots oder der Offerte zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.
  5. Weicht die Annahme durch den Vertragspartner vom Angebot von Tubes Gifts ab, so kommt der Vertrag nicht mit dieser Abweichung zustande, es sei denn, Tubes Gifts bestätigt diese Abweichung ausdrücklich.
  6. Tubes Gifts ist berechtigt, die finanzielle Lage des Vertragspartners zu prüfen. Tubes Gifts behält sich das Recht vor, einen Vertrag zu stornieren und zu kündigen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen wird.

ARTIKEL 4. | VERPFLICHTUNGEN DES VERTRAGSPARTNERS UND MASSGESCHNEIDERTE BESTELLUNGEN

  1. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn Produktverpackungen in irgendeiner Weise nach den Spezifikationen des Vertragspartners hergestellt werden (im Folgenden: kundenspezifische Bestellungen), garantiert der Vertragspartner, dass er Tubes Gifts innerhalb einer angemessenen Frist alle Angelegenheiten (einschließlich eventuell vom Vertragspartner zu liefernder Verbrauchsmaterialien) und Informationen (einschließlich eventuell vom Vertragspartner zu liefernder Logos), die vernünftigerweise als wichtig für die Erfüllung des Vertrags angesehen werden können, vollständig und, falls zutreffend, in einer von Tubes Gifts vorgeschriebenen Weise zur Verfügung stellt oder bereitstellt.
  2. Eventuelle Spezifikationen des Vertragspartners, die Tubes Gifts zur Ausführung der Bestellung benötigt, müssen vom Vertragspartner per E-Mail übermittelt werden. Zu druckende Logos auf Tuben müssen vom Vertragspartner in .eps-Dateien per E-Mail an Tubes Gifts geliefert werden. Die Lieferung der in Tubes Gifts zu verpackenden Verbrauchsmaterialien erfolgt auf Kosten und Risiko des Vertragspartners.
  3. Kundenspezifische Bestellungen basieren auf den vom Vertragspartner bestätigten
    Spezifikationen. Der Vertragspartner garantiert die Richtigkeit der gelieferten Spezifikationen und, falls zutreffend, die Eignung der vom Vertragspartner gelieferten zu
    konsumierenden Artikel zur Verpackung in Tuben durch Tubes Gifts. In diesem Zusammenhang stellt der Vertragspartner Tubes Gifts von allen Ansprüchen Dritter frei.
  4. Der Vertragspartner garantiert, dass die von ihm zur Durchführung des Vertrags bereitgestellten Informationen, einschließlich Marken, Logos und dergleichen, keine Rechte Dritter (einschließlich geistiger Eigentumsrechte) verletzen. Durch die Bereitstellung der hier gemeinten Informationen erklärt der Vertragspartner, dass er berechtigt ist, Tubes Gifts die Verarbeitung dieser Informationen zur Ausführung der Bestellung zu gestatten. In diesem Zusammenhang stellt der Vertragspartner Tubes Gifts von allen Ansprüchen Dritter frei.
  5. Unterschiede zwischen den vom Vertragspartner erhaltenen Spezifikationen einerseits und dem tatsächlich produzierten und gelieferten andererseits können für den Vertragspartner keinen Anlass zu Beschwerden, Schadenersatz, Aussetzung oder Kündigung des Vertrags oder Schadenersatz oder irgendeiner anderen Form der Entschädigung geben.
  6. Beabsichtigt der Vertragspartner, bereits unterzeichnete Bestellungen zu reduzieren, ist der Vertragspartner verpflichtet, Tubes Gifts unverzüglich zu kontaktieren und zu informieren. Tubes Gifts wird den Vertragspartner dann über den Stand der Bestellung und die Möglichkeiten und Folgen einer Reduzierung informieren. Tubes Gifts ist berechtigt, den entgangenen Gewinn und die Kosten, die mit der Reduzierung der Bestellung verbunden sind (wie, aber nicht beschränkt auf, Kosten für Rohstoffe, Kosten für die Reservierung der Produktionslinie, Druck, reservierte Tuben usw.), dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
  7. Ungeachtet gegenteiliger Formulierungen im Kaufauftrag des Vertragspartners unterliegt jeder Kaufauftrag der Annahme durch einen befugten Mitarbeiter von Tubes Gifts, und jede Transaktion wird ausschließlich durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Alle zusätzlichen oder anderen Bedingungen, die vom Vertragspartner vorgeschlagen werden, werden automatisch abgelehnt, es sei denn, Tubes Gifts stimmt ihnen ausdrücklich und schriftlich zu.

ARTIKEL 5. | TOLERANZEN

  1. Die von Tubes Gifts im Angebot, im Vorschlag, im Webshop oder anderweitig angegebenen und/oder abgebildeten Eigenschaften der zu liefernden Produkte können geringfügig von den tatsächlich gelieferten abweichen. Alle Abweichungen in den Eigenschaften der Produkte, die der Vertragspartner vernünftigerweise dulden muss, wie geringfügige Unterschiede in Farbe, Abmessungen, Gewicht und Geschmack, gelten als unerheblich. Das Vorhandensein unerheblicher Abweichungen gibt dem Vertragspartner keinen Anlass, eine Beschwerde einzureichen, eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, den Vertrag zu kündigen oder Schadenersatz oder irgendeine andere Form der Entschädigung zu verlangen.
  2. Der Vertragspartner ist sich bewusst, dass Wein ein Naturprodukt bleibt, dessen Qualität während des Transports und der Lagerung variieren kann. Tubes Gifts muss stets die Möglichkeit erhalten, ein Produkt kostenlos zu ersetzen, wenn ein nachweislicher und bewiesener Qualitätsverlust auf die Verarbeitung durch Tubes Gifts zurückzuführen ist.

ARTIKEL 6. | LIEFERUNG DER PRODUKTE

  1. Für alle Bestellungen gelten die Incoterms ExWorks.
  2. Organisiert Tubes Gifts den Transport der Produkte, so gilt die Rechnungsadresse als Lieferadresse, wenn die Lieferadresse vom Vertragspartner nicht angegeben wurde. Das Risiko des Verlusts und/oder der Beschädigung der Produkte infolge des Transports geht zu Lasten des Vertragspartners, es sei denn, Tubes Gifts hat ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  3. Tubes Gifts behält sich das Recht vor, Bestellungen in Teillieferungen auszuführen.
  4. Überschreitet Tubes Gifts die Lieferfrist, so berechtigt dies den Vertragspartner in keinem Fall, die Annahme der zu liefernden Produkte zu verweigern oder die gemäß dem Vertrag fälligen Beträge an Tubes Gifts zu zahlen. Entstehen Tubes Gifts zusätzliche Kosten, die sie sonst nicht gehabt hätte, wenn die Produkte zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt angenommen worden wären, werden diese Kosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Diese Kosten können, sind aber nicht beschränkt auf, eventuelle zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit mehreren Zustellversuchen oder angemessene Kosten für die Lagerung der Produkte, die von Tubes Gifts berechnet werden.
  5. Der Vertragspartner sorgt für die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen zur Rechnungsstellung, einschließlich eventueller spezifischer Zahlungsmerkmale wie Bestellnummern (PO-Nummern) und/oder Kostenstellen, so dass die Lieferung der Produkte nicht verzögert wird. Tubes Gifts kann die Produktion erst beginnen, wenn diese Informationen verfügbar sind oder Tubes Gifts als Lieferant in den Lieferantensystemen akzeptiert wurde. Der Vertragspartner sorgt für die rechtzeitige Bereitstellung der vereinbarten Spezifikationen, so dass die Lieferung der Produkte nicht verzögert wird.
  6. Tubes Gifts behält sich das Recht vor, im Falle von Produkten, die speziell für den Vertragspartner hergestellt bzw. speziell zusammengestellt wurden, maximal 5 % mehr oder weniger als die vereinbarte Menge zu liefern und in Rechnung zu stellen. Tubes Gifts gerät nicht in Verzug wegen einer geringeren als der vereinbarten Anzahl von Produkten, wenn der Vertragspartner bei der Lieferung des erforderlichen und vereinbarten Inhalts in Verzug gerät. In diesem Fall wird der Vertrag vollständig in Rechnung gestellt.

ARTIKEL 7. | LIEFERUNG VON DRUCKERZEUGNISSEN

  1. Wird Tubes Gifts mit der Lieferung von Produkten beauftragt, die speziell für den Vertragspartner hergestellt oder zusammengestellt wurden, so ist der Vertragspartner verpflichtet, direkt reproduzierbares Material in guter Qualität zur Versendung bereitzustellen.
  2. Tubes Gifts ist nur verpflichtet, dem Vertragspartner vorab einen digitalen Korrekturabzug zur
    Genehmigung zuzusenden, wenn dies vom Vertragspartner vor der Auftragserteilung schriftlich verlangt wurde. In diesem Fall verpflichtet sich Tubes Gifts, spätestens vier Wochen nach Erhalt des Auftrags und nach Erhalt des zu reproduzierenden Materials einen Korrekturabzug an den Co-Contractor zu übermitteln, der als genehmigt gilt, wenn innerhalb von fünf Werktagen keine schriftliche Stellungnahme zum digitalen Korrekturabzug erfolgt ist.
  3. Alle Kosten des digitalen Korrekturabzugs, des Modells, des Musters oder des Beispiels werden
    gesondert in Rechnung gestellt.

ARTIKEL 8. | LIEFERFRISTEN

  1. Tubes Gifts bemüht sich, die von ihr mit dem Vertragspartner vereinbarten Durchlauf- und/oder Lieferfristen einzuhalten. Diese Fristen sind lediglich Richtwerte und keine verbindlichen Fristen. Tubes Gifts kann nicht als in Verzug geraten angesehen werden, bevor der Vertragspartner Tubes Gifts schriftlich mitgeteilt hat, dass Tubes Gifts in Verzug ist, und diese Mitteilung eine angemessene Frist zur Behebung oder zum Ersatz des Verzugs enthält und Tubes Gifts nach Ablauf dieser Frist immer noch in Verzug ist.
  2. Ist Tubes Gifts zur Ausführung des Vertrags auf vom Vertragspartner zu liefernde Daten angewiesen, so beginnen die im vorhergehenden Absatz genannten Durchlauf- und Lieferfristen nicht vor dem Zeitpunkt, an dem Tubes Gifts diese Daten erhalten hat.
  3. Tubes Gifts ist für die Ausführung eines Vertrags auf die rechtzeitige Lieferung von Material durch Dritte angewiesen. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung der genannten Materialien kann Tubes Gifts nicht für die daraus resultierende längere Lieferzeit der Produkte haftbar gemacht werden. Tubes Gifts wird den Vertragspartner hierüber rechtzeitig informieren.

ARTIKEL 9. | INSPEKTION UND MÄNGELRÜGEN

  1. Der Vertragspartner hat bei Lieferung oder unmittelbar danach zu prüfen, ob Art und Menge der Produkte dem Vertrag entsprechen. Ist der Vertragspartner der Ansicht, dass Art und/oder Menge der Produkte nicht dem Vertrag entsprechen, so hat er dies zum Zeitpunkt der Lieferung oder unmittelbar danach Tubes Gifts mitzuteilen, unter Angabe der genauen Spezifikationen, einschließlich Fotos, Chargencode, Verpackung usw.
  2. Liegen Mängel vor, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise nicht hätten gesehen oder erkannt werden können, so hat der Vertragspartner diese innerhalb von zwei Tagen nach Kenntnisnahme des Vorhandenseins der Mängel oder innerhalb von zwei Tagen, nachdem er vernünftigerweise Kenntnis von den Mängeln hätte erlangen können, Tubes Gifts schriftlich mitzuteilen.
  3. Macht der Vertragspartner seine Beschwerde nicht innerhalb der vorgenannten Zweitagesfrist geltend, so begründet die Beschwerde keine Verpflichtung von Tubes Gifts gegenüber dem Vertragspartner.
  4. Auch wenn der Vertragspartner fristgerecht reklamiert, ist er verpflichtet, die Rechnung von Tubes Gifts fristgerecht zu begleichen.
  5. Nach Entdeckung eines Mangels ist der Vertragspartner verpflichtet, die Nutzung und/oder die weitere Lieferung der betreffenden Produkte an Dritte unverzüglich einzustellen.

ARTIKEL 10. | ÜBEREINSTIMMUNG.

  1. Produktfehler aufgrund einer externen Ursache oder aufgrund anderer
    Umstände, die Tubes Gifts nicht zuzuschreiben sind, stellen keinen Grund für Beanstandungen dar.
  2. Der Vertragspartner hat kein Recht auf Rückgabe der Produkte. Liegt ein Mangel vor und hat der Vertragspartner Tubes Gifts gemäß Artikel 8 fristgerecht beanstandet, so wird Tubes Gifts den Mangel beheben, die mangelhaften Tuben/Produkte ersetzen oder den Preis der betreffenden mangelhaften Tuben/Produkte erstatten, sobald Tubes Gifts dies für erforderlich hält. Der Vertragspartner kann von Tubes Gifts keinen Schadenersatz und/oder Gewinnentgang, welcher Art auch immer, aufgrund eines Mangels außerhalb der
    Ersatzlieferung der mangelhaften Tuben/Produkte und der Erstattung des dafür gezahlten Preises wie oben erwähnt verlangen.

ARTIKEL 11. | BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WIEDERVERKÄUFER

  1. Sind die von Tubes Gifts zu liefernden Produkte vom Vertragspartner zum Weiterverkauf bestimmt, so erfolgt dieser Weiterverkauf durch den Vertragspartner auf eigene Rechnung und Gefahr.
  2. Eine eventuelle Zusammenarbeit zwischen dem Wiederverkäufer und Tubes Gifts ist niemals exklusiv, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. Tubes Gifts hat das Recht, mehrere Wiederverkäufer ohne geografische Beschränkung zu ernennen.
  3. Der Vertragspartner, der als Wiederverkäufer der Produkte auftritt, ist selbst verantwortlich für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Endverbrauchern.

ARTIKEL 12. | HÖHERE GEWALT

  1. Tubes Gifts ist im Falle höherer Gewalt nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag verpflichtet.
  2. Bedeutet die höhere Gewalt, dass die Erfüllung des Vertrags dauerhaft unmöglich ist, so haben die Parteien das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
  3. Hat Tubes Gifts bei Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise ihren Lieferpflichten nachgekommen oder kann sie diesen Pflichten nur teilweise nachkommen, so ist sie berechtigt, den bereits gelieferten bzw. den lieferbaren Teil in Rechnung zu stellen.
  4. Unbeschadet der Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes wird Schaden infolge höherer Gewalt nicht vergütet.
  5. Jede behördliche Vorschrift oder Anweisung im Zusammenhang mit einer Pandemie kann als höhere Gewalt gelten und wird als solche angesehen, wenn Tubes Gifts den Vertragspartner davon in Kenntnis setzt.

ARTIKEL 13. | AUSSETZUNG UND BEENDIGUNG

  1. Tubes Gifts ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise auszusetzen oder zu kündigen, wenn der Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht fristgerecht und vollständig nachkommt oder wenn Tubes Gifts Umstände bekannt werden, die begründeten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
  2. Befindet sich der Vertragspartner im Konkurs, hat er Zahlungsaufschub beantragt oder wurde ihm vorläufiger Zahlungsaufschub gewährt, wurden Waren gepfändet oder unterliegen sie einer Pfändung, oder kann der Vertragspartner nicht frei über sein Vermögen verfügen, so ist Tubes Gifts berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  3. Der Vertragspartner kann keinerlei Schadenersatz im Zusammenhang mit einem von Tubes Gifts aufgrund dieses Artikels ausgeübten Aussetzungs- oder Kündigungsrecht geltend machen.
  4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Tubes Gifts den Schaden und den entgangenen Gewinn, welcher Art auch immer, infolge der Aussetzung oder Kündigung des Vertrags zu ersetzen.
  5. Kündigt Tubes Gifts den Vertrag aufgrund dieses Artikels, werden alle offenen Rechnungen sofort fällig.

ARTIKEL 14. | PREISE, KOSTEN UND ZAHLUNGEN

  1. Alle von Tubes Gifts angegebenen Preise werden in EURO und exklusive Mehrwertsteuer angeboten.
  2. Alle Preise können sich ohne vorherige Ankündigung aufgrund von Umständen wie Währungsschwankungen, Transportpreisen, Schwankungen der Rohstoffpreise und/oder anderen unvorhergesehenen wirtschaftlichen Umständen wie einem behördlich angeordneten Lockdown ändern.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, ist für alle Bestellungen eine Vorauszahlung von 100% zu leisten. Diese Anzahlung wird dem Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen netto nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt und ist sofort zahlbar, sofern im Vertrag nichts anderes vermerkt ist.
  4. Alle Bestellungen werden, abzüglich der Anzahlung, in Rechnung gestellt, wenn die Bestellung vom Vertragspartner abgeholt werden kann. Alle Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist.
  5. Gerät der Vertragspartner mit einer seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber Tubes Gifts in Verzug, ist Tubes Gifts nicht zur weiteren Erfüllung des Vertrages verpflichtet.
  6. Die Zahlung muss auf die von Tubes Gifts angegebene(n) Weise(n) erfolgen.
  7. Tubes Gifts ist berechtigt, dem Vertragspartner ausschließlich per E-Mail Rechnung zu stellen.
  8. Bei Nichtzahlung befindet sich der Vertragspartner automatisch in Verzug. Ab dem Tag, an dem der Vertragspartner in Verzug ist, schuldet er 2% Zinsen pro Monat auf den offenen Betrag, wobei ein Teil des Monats als voller Monat betrachtet wird.
  9. Alle angemessenen Kosten, wie gerichtliche, außergerichtliche und Vollstreckungskosten, die im Zusammenhang mit der Beitreibung der dem Vertragspartner von Tubes Gifts geschuldeten Beträge entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
  10. Tubes Gifts kann die Lieferung der Produkte zurückhalten, bis die vollständige Zahlung aller offenen Rechnungen eingegangen ist.

ARTIKEL 15. | HAFTUNG UND FREISTELLUNG

  1. Tubes Gifts haftet nicht für Mängel an den gelieferten Produkten nach deren Lieferung.
  2. Tubes Gifts kann nicht für Schäden und/oder entgangenen Gewinn jeglicher Art haftbar gemacht werden, die dem Vertragspartner aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages entstehen.
  3. Im Falle eines Lieferausfalls und/oder falls die gelieferten Produkte nicht dem Vertrag entsprechen, wird Tubes Gifts die mangelhaften Produkte durch neue Produkte ersetzen oder den Kaufpreis für diese mangelhaften Produkte an den Vertragspartner zurückzahlen. Tubes Gifts wird sich in gutem Kontakt mit dem Vertragspartner bemühen, das Problem zu lösen und den Vertragspartner über seine Entscheidung informieren.
  4. Der Vertragspartner stellt Tubes Gifts von allen Ansprüchen Dritter frei, die Schäden und/oder entgangenen Gewinn jeglicher Art im Zusammenhang mit oder infolge der gelieferten Produkte erleiden.

ARTIKEL 16. | EIGENTUMSVORBEHALT UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

  1. Alle an den Vertragspartner gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Tubes Gifts, bis der Vertragspartner alle seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von Tubes Gifts aufzubewahren.
  3. Werden Produkte vom Vertragspartner im normalen Geschäftsbetrieb oder entgegen den Bestimmungen dieses Artikels an Dritte verkauft und/oder geliefert, wird der Kaufpreis sofort fällig.
  4. Der Vertragspartner erteilt Tubes Gifts oder von Tubes Gifts benannten Parteien
    die bedingungslose Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich Produkte befinden, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen. Der Vertragspartner muss Tubes Gifts auf erste Anforderung alle Informationen zur Verfügung stellen, um seine Eigentumsrechte ausüben zu können. Alle angemessenen Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung der Eigentumsrechte von Tubes Gifts werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
  5. Tubes Gifts ist berechtigt, alle Waren des Vertragspartners, die sich in ihrem Besitz befinden, zurückzuhalten, um alle fälligen Forderungen zu erfüllen, die Tubes Gifts gegen den Vertragspartner hat.

ARTIKEL 17. | ALLGEMEINES BESCHWERDEMANAGEMENT

  1. Hat der Vertragspartner eine Beschwerde, kann Tubes Gifts verlangen, dass ein vereidigter Sachverständiger und/oder ein zertifiziertes Labor einen Prüfbericht über die gelieferten Produkte erstellt.
  2. Dieser Bericht geht zu Lasten des Vertragspartners, es sei denn, zwischen den Parteien wurde etwas anderes vereinbart.
  3. Der Gutachtenbericht wird beiden Parteien zugesandt und gilt als wahrheitsgemäß in Bezug auf die Produkte.

ARTIKEL 18. | ALLGEMEINE SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Für jeden Vertrag und alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich niederländisches Recht.
  2. Die Parteien werden keine gerichtliche Intervention in Anspruch nehmen, bevor sie ihr Bestes getan haben, den Streit in gegenseitigem Einvernehmen zu lösen.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder einem darauf folgenden Vertrag zwischen TUBES Gifts und dem Vertragspartner ergeben, ist das Gericht in Rotterdam, Niederlande.

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